Merkpunkte für die Vertragsredaktion
Merkpunkte für die Vertragsredaktion und für die Redaktion von anderen Texten mit rechtlicher Bedeutung wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Offerten, Anstellungsschreiben, Quittungen, Bedienungsanleitungen, Weisungen, Reglementen oder Protokolle
Regelungen des Alltags und des Geschäftslebens, die schriftlich festgehalten werden, haben oft rechtliche Wirkungen. Und sofort stellt sich die Frage nach den sogenannt juristisch-sauberen Texten. Wichtiger aber sind meistens die Verständlichkeit und der Umgangston.
Texte prägen die Erscheinung
Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Texte sind nicht nur Geschäftsformulare. Mit ihnen treten Sie am Markt auf. Sie sind zugleich Visitenkarte, Verkaufsgespräch und Gelegenheit für mehr Umsatz.
Achten Sie nicht nur auf Ihr Image. Vermitteln Sie dabei Identität, seien Sie ehrlich mit klaren Aussagen. Wer Sie versteht, vertraut Ihnen. Und wer Ihnen vertraut, kauft bei Ihnen.
Vorerst wissen wofür
Überlegen Sie sich gut, wofür der Text dient und an wen er sich wendet.
Halten Sie sich die spätere Interpretation vor Augen. Für die juristische Auslegung gilt: Wie darf ein unbeteiligter Dritter mit den gleichen Kenntnissen der Umstände den Text verstehen?
Inhalt
- Achten Sie auf vollständige Klarheit über die Leistungen jeder Partei: - wer, was, wie, wann? - weisen Sie allenfalls auf andere Dokumente
(z.B. technische Dokumentation) hin oder integrieren Sie diese.
- Achten Sie auf vollständige Klarheit über Rechtsansprüche, Nebenpflichten und Unterlassungen (z.B. Nutzung von geistigem Eigentum, Diskretion, Konkurrenzverbot).
- Formulieren Sie auch das Selbstverständliche, wie für ein Kochrezept oder ein Computerprogramm.
- Das Dokument sollte in sich selbst verständlich sein.
- Weisen Sie auf andere Geschäftsbeziehungen zwischen den Beteiligten hin und erklären Sie die Zusammenhänge (z.B. in der Präambel).
Details oder offene Dynamik
- Wägen Sie Vor- und Nachteile detaillierter Bestimmungen oder dynamisch offener Regelungen ab.
- Detaillierte Bestimmungen sind in gewissen Bereichen einfacher zu vollziehen. Sie erwecken oft den falschen Anschein der Vollständigkeit. Bei Unvorhergesehenem ist ihre Anwendung häufig problematisch.
- Dynamisch offene Regelungen lassen bewusst einige Fragen offen. Um diese später beantworten zu können, empfiehlt es sich, den Zweck und die Eckpfeiler im Vertrag anzugeben.
Formvorschriften
- In der Schweiz gilt grundsätzlich Formfreiheit, allerdings mit einigen Ausnahmen, unter anderem für:
- Statuten für Vereine und Gesellschaften*
- Grundstückverträge*, Ehe- und Erbverträge*, Testamente*
- Zession (Forderungsabtretung, Schuldübernahme)
- Teilzahlungsverträge
- Schenkungsversprechen
- besondere Bestimmungen im Arbeitsvertrag
- besondere Bestimmungen im Agenturvertrag
- Bürgschaft*
- Kündigung durch Immobilien-Vermieter*
- In verschiedenen Ländern sieht das Gesetz häufiger als
hierzulande Schriftlichkeit vor (z.B. Frankreich).
- Das Wiener Kaufrecht, anwendbar für grenzüberschreitende Warenlieferungen (Kauf- oder Werkliefervertrag) von Gütern zur gewerblichen Nutzung (nicht für privaten Gebrauch) kennt keine besonderen Formvorschriften (Art. 11, Art. 18 WKR).
- Wenn das Gesetz Schriftlichkeit verlangt oder die Parteien dies vorsehen, sind in der Regel eigenhändige Unterschriften obligatorisch; nach ausländischem Recht ist teilweise auch die Angabe von Ort und Datum notwendig.
- In den mit * bezeichneten Fällen werden neben Schriftlichkeit noch andere Formen (z.B. öffentliche Beurkundung, Verwendung besonderer Formulare) verlangt.
Sprache
- Wählen Sie ein Sprache, die möglichst alle Beteiligten verstehen. In der Schweiz sind auch englische Texte gültig. Andere Länder kennen Einschränkungen (z.B. Frankreich).
- Bleiben Sie verständlich für alle Betroffenen. Halten Sie sich mit Fachausdrücken und Fremdwörtern zurück. Erklären Sie diese eventuell in der Umgangssprache.
- Benützen Sie wenig Abkürzungen und erklären Sie diese allenfalls im Text.
Formulierungen
- Formulieren Sie aktiv, nicht passiv (z.B. Jakob gewährt Paul ein Darlehen; nicht: Es wird ein Darlehen gewährt); damit wird die Verteilung von Rechten und Pflichten klar.
- Halten Sie sich an einen systematischen Aufbau. Stellen Sie allgemeines voraus. Benützen Sie nicht mehr als drei Stufen der Titelhierarchie.
- Schreiben Sie keine Bandwürmer, sondern merken Sie sich: Ein Abschnitt nicht mehr als drei Absätze; ein Absatz nicht mehr als zwei Sätze; ein Satz nicht mehr als einen Nebensatz.
- Vermeiden Sie Querverweise (z.B.: ...gemäss Ziff. 2 Abs. 4 Bst. k), denn diese erschweren das Verständnis.
- Vermeiden Sie unklare Ausdrücke wie - bzw./beziehungsweise: unklar, ob alternativ oder kumulativ; ersetzen mit "und" oder "oder" - resp./respektive: dito - d.h./das heisst: unklar, ob exemplarisch oder abschliessend
- Vermeiden Sie Mehrfachwendungen (z.B.: wie zum Beispiel ...... und ähnliches etc.; das Zentrum im Mittelpunkt).
- Vermeiden Sie unnötige Füllwörter (z.B.: dennoch, aber).
Typografie
- Stellen Sie übersichtlich dar, wählen Sie ruhige Schriftbilder.
- Benützen Sie nur wenige Schriftarten und diese in logischer Grösse.
- Halten Sie sich mit Auszeichnungen und grafischen Hervorhebungen (Majuskeln, kursiv, fett, unterstrichen, gesperrt, eingerahmt) zurück.
und noch etwas
Grundsätzlich kann das gesamte Verhalten einer Person oder eines Unternehmens rechtlich von Bedeutung sein. Wenn aber jemand ausnahmsweise eine Sache vor Gericht austrägt, wird oft das Sprichwort aus dem römischen Recht wahr: Quod non est in actis, non est in mundo; zu Deutsch: Was nicht aktenkundig ist, existiert auf dieser Welt nicht.
Autor: Dr. Markus Edelmann, Rechtsanwalt, www.zet.ch
