Checkliste
Warum die berufliche E-Mailadresse nicht für private Zwecke verwendet werden sollte
Die berufliche E-Mailadresse sollte nicht für private Zwecke verwendet werden. Welche Gründe sprechen dagegen? Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gleichermassen vom Nichtgebrauch. Versenden Sie keine privaten E-Mails mit Ihrem Geschäftsaccount. Besorgen Sie sich dafür lieber eine E-Mailadresse bei einem browserbasierenden Dienst.
Beachten Sie bitte folgende Argumente
- Ihr Chef könnte mitlesen
In vielen Betrieben ist es nicht erlaubt, die geschäftliche E-Mailadresse für private Angelegenheiten zu verwenden. Gelegentliche Stichproben können den sündigenden Arbeitnehmer entlarven.
- Bei einer Umleitung lesen andere Leute Ihre privaten E-Mails
Bei Krankheit eines Arbeitnehmers müssen die Firmen-E-Mails natürlich weiterhin bearbeitet werden. Alle privaten E-Mails geraten damit auch an einen Stellvertreter. Ähnliche Fälle ereignen sich auch bei einem Ferienaufenthalt des Arbeitnehmers.
- Probleme beim Arbeitgeberwechsel
Beim Wechsel des Arbeitgebers geht die E-Mailadresse für den ursprünglichen Kontoinhaber verloren und weiterhin eintreffende E-Mails werden nun von fremden Personen gelesen.
- Peinlichkeiten vermeiden
Ein riesiges, privates E-Mail mit Attachment kann den Firmenmailserver in die Knie zwingen. Peinlich für den Arbeitnehmer, oder?
- Meinung
Ein Arbeitnehmer kann sich in Diskussionsforen im Internet abfällig über einen gewissen Sachverhalt äussern. Bei den meisten Foren ist die E-Mailadresse des Schreibers sichtbar und damit kann dem Arbeitgeber ein grosser Image-Schaden entstehen.
Tipps
- Browserbasierende Dienste verwenden
Kostenlose und kostenpflichtige E-Mailadressen für private Zwecke (auch mit .ch Endung) gibt es zum Beispiel bei http://www.gmx.ch.
GMX-E-Mails lassen sich sowohl browserbasiert als auch mit einem E-Mailprogramm bearbeiten.
- E-Mail nach der Arbeitszeit erlauben
Um Missbrauch mit der Firmen E-Mailadresse zu vermeiden sollten Arbeitgeber die Arbeitnehmer autorisieren, browserbasierende Dienste für die privaten E-Mails zu verwenden, ggf. nach der offiziellen Arbeitszeit.
- Schriftliche Vereinbarung unterzeichnen lassen
Was ist im Zusammenhang mit dem Internet erlaubt, was nicht? Lassen Sie Ihre Mitarbeiter nicht im Unklaren. Eine schriftliche "Internet Vereinbarung für Mitarbeiter" kann alle Fragen klären.
Autor: Walter B. Walser, task-force.ch Website-Promotion
Über den Autor: Walter B. Walser ist Technischer Kaufmann und Website-Analytiker. Er lebt seit 15-Jahren vom Internet und hat sich auf die Website-Promotion spezialisiert.
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